Begriffe aus dem Pfandgewerbe - Was ist
Mitbürgschaft
?
Welche Kosten fallen an?
Die Konditionen sind in der „Verordnung über den Geschäftsbetrieb der
gewerblichen Pfandleiher“ vom 1. Februar 1961 streng
geregelt.
Zinsen Auf den Kreditbetrag werden Zinsen in
Höhe von 1 % pro Kalendermonat berechnet. Der Kreditzins ist vom Gesetzgeber
festgelegt.
Gebühren Die
Kreditgebühren richten sich nach der Höhe des Kredit Betrages. Sie sind bis
zu 300,- € vom Gesetzgeber festgelegt. Darüber hinaus gelten bei uns
lediglich 3,5 % pro Kalendermonat.
Standgebühren Für die
Unterbringung Ihres Fahrzeuges in unserer modernen, alarmgesicherten
Halle berechnen wir 3,- € / pro Kalendertag. Mit dieser Standgebühr sind alle Kosten
für Einstellung, Verwahrung und Versicherung erbracht. Weitere
Kosten entstehen nicht. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass
Zinsen und Kreditgebühren monatliche Gebühren sind. Diese sind für jeden
angefangenen Kalendermonat fällig im Gegensatz zu den Standgebühren, die
immer auf den Tag genau abgerechnet
werden.
Beispielrechnung Es macht keinen Unterschied ob Sie einen Kredit für Selbständige oder für Privat benötigen.
Sie verpfänden uns Ihr Mittelklasse-Fahrzeug mit einem Zeitwert/Händlereinkaufswert von
4500,-- €. Sie erhalten hierfür von uns einen Kreditbetrag von
3000,-- € in bar ausgezahlt.
Sie lösen Ihr Fahrzeug wieder
aus und zahlen hierfür nach:
1 Monat
2 Monaten
3 Monaten
Den Kredit-Betrag von
3.000,00 €
3.000,00 €
3.000,00 €
Die Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat
30 €
60 €
90 €
Die Kreditgebühren in Höhe von 3,5 % pro Monat
105 €
210 €
315 €
Die Standgebühren in Höhe von 3,- € / Tag
90 €
180 €
270 €
Gesamtbetrag zurückzuzahlen
3.225,00€
3.450,00€
3.675,00€
Alle Kosten sind Nebenleistungen der steuerfreien Kreditgewährung nach §4 Nr. 8a UstG
Bei einem Kredit für Selbständige können die anfallenden Kreditgebühren als Kosten gebucht werden.
Daher ist diese Form eine Alternative für Selbständige Unternehmer.