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Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Zwangsvollstreckung .
Zwangsvollstreckung ist:
Die Zwangsvollstreckung ist die Durchsetzung des Anspruches eines Gläubigers gegen einen Schuldner mittels staatlicher Gewalt. Auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels kann der Gläubiger das Zwangsvollstreckungsverfahren bei Gericht beantragen. Nach dessen Bewilligung wird die Forderung des Gläubigers bei dem Schuldner durch einen Gerichtsvollzieher beigetrieben. Durch Leistung der Forderung kann der Schuldner die Zwangsvollstreckung abwenden.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Zwangsvollstreckung noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Insolvenz ist:
Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Schuldners. Das Gesetz unterscheidet zwischen Insolvenz von Unternehmen, Insolvenz von Selbständigen und Freiberuflern und Privatinsolvenz.
Perpetuierungsfunktion einer Urkunde ist:
Da eine Urkunde eine Gedankenerklärung festschreibt bzw. verkörpert, ist diese Erklärung jederzeit nachzuvollziehen bzw. zu wiederholen.
Ein Service vom Pfandhaus Vogel
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