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Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Zwangsvollstreckung .
Zwangsvollstreckung ist:
Die Zwangsvollstreckung ist die Durchsetzung des Anspruches eines Gläubigers gegen einen Schuldner mittels staatlicher Gewalt. Auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels kann der Gläubiger das Zwangsvollstreckungsverfahren bei Gericht beantragen. Nach dessen Bewilligung wird die Forderung des Gläubigers bei dem Schuldner durch einen Gerichtsvollzieher beigetrieben. Durch Leistung der Forderung kann der Schuldner die Zwangsvollstreckung abwenden.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Zwangsvollstreckung noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Nebenforderung ist:
Die Nebenforderung ist eine Forderung eines Gläubigers gegen einen Schuldner zusätzlich zu einer Hauptforderung. Hier handelt es sich zum Beispiel um Mahngebühren, Zinsen oder Zwangsvollstreckungsgebühren.
Zedent ist:
Der Zedent ist der bisherige Gläubiger, der seine Forderung gegen einen Schuldner durch eine Abtretungserklärung (Zession) an einen Vertragspartner (Zessionär) abgetreten hat.
Ein Service vom Pfandhaus Vogel
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KFZ Pfandleihhaus Vogel
Hermann-Löns-Straße 13
09114 Chemnitz / Sachsen
Tel.: +49 (0) 371 / 7006430
Fax. +49 (0) 371 / 7006432
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