|
|
Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Zwangsvollstreckung .
Zwangsvollstreckung ist:
Die Zwangsvollstreckung ist die Durchsetzung des Anspruches eines Gläubigers gegen einen Schuldner mittels staatlicher Gewalt. Auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels kann der Gläubiger das Zwangsvollstreckungsverfahren bei Gericht beantragen. Nach dessen Bewilligung wird die Forderung des Gläubigers bei dem Schuldner durch einen Gerichtsvollzieher beigetrieben. Durch Leistung der Forderung kann der Schuldner die Zwangsvollstreckung abwenden.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Zwangsvollstreckung noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Vorsatz ist:
Vorsatz bedeutet, das ein Tatumstand durch eine Person bewusst herbei geführt wird. Man unterscheidet die Definition im Zivilrecht (ein Erfolg wird bewusst herbeigeführt oder vereitelt) von der im Strafrecht (eine Person verursacht wissentlich und gewollt einen Schaden bzw. nimmt eine Person einen durch ihr Handeln entstehenden Schaden wissentlich in Kauf).
Handlungsfähigkeit ist:
Im Allgemeinen ist die Handlungsfähigkeit das Vermögen, rechtswirksame Handlungen vorzunehmen. Handlungsfähig ist jede Person, die durch das Gesetz dazu bestimmt ist, eine natürliche Person zum Beispiel im Allgemeinen mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Im bürgerlichen Recht wird die Handlungsfähigkeit je nach Art der Rechtshandlung in besondere Formen unterschieden, die Geschäftsfähigkeit und die Deliktsfähigkeit. Im öffentlichen Recht ist die Handlungsfähigkeit eng an die Geschäftsfähigkeit des bürgerlichen Rechts geknüpft.
Ein Service vom Pfandhaus Vogel
|
|
|
Pfandrechner - Kreditrechner
Pfandleihhaus Schnellsuche
|
Auktionshaus - KFZ Versteigerung - Sachsen
Fahrzeug Handel - Chemnitz Sachsen
Kann keine Ergebnisse laden |
|