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Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Zessionär .
Zessionär ist:
Als Zessionär bezeichnet man den Vertragspartner einer Abtretung (Zession), auf den die Forderung eines Gläubigers abgetreten wird.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Zessionär noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Insolvenzquote ist:
Als Insolvenzquote bezeichnet man den prozentualen Anteil der dem Gläubiger zur Befriedigung seiner Forderung angebotenen Summe aus der Insolvenzmasse an der Gesamtforderung des Gläubigers. Als Insolvenzquote gilt auch der prozentuale Anteil der allen Gläubigern aus der Insolvenzmasse angebotenen Gesamtsumme an der Gesamtsumme aller Forderungen.
Beide Quoten bieten wichtige Anhaltspunkte für den Gläubiger bei der Bewertung des Insolvenzantrages.
Mittelbarer - Unmittelbarer Besitz ist:
Wird eine Sache vom Eigentümer (siehe auch Begriffserklärung Eigentum) in die tatsächliche Gewalt einer anderen Person übergeben, so ist diese andere Person unmittelbarer Besitzer an der Sache. Übergibt diese andere Person die Sache nun in die Gewalt einer dritten Person, so wird diese dritte Person zum unmittelbaren Besitzer, die andere Person zum mittelbaren Besitzer, da die Besitzrechte vom Eigentümer an die andere Person übergeben wurden. Ansprüche des Eigentümers richten sich zwar gegen den unmittelbaren Besitzer, der Eigentümer kann diese aber nur gegen den mittelbaren Besitzer geltend machen.
Beispiel 1: Herr C kauft ein Haus mit Grundstück. Nach Bezahlung des Kaufpreises wird Herr C in das Grundbuch eingetragen. Herr C ist Eigentümer. Herr C zieht in das Haus und nutzt das Grundstück. Haus und Grundstück befinden sich in tatsächlicher Sachherrschaft von Herrn C. Herr C ist Eigentümer und unmittelbarer Besitzer von Haus und Grundstück.
Beispiel 2: Herr C zieht in eine andere Stadt um. Er vermietet Haus und Grundstück an Herrn D. Herr D zieht in das Haus ein und nutzt das Grundstück. Herr D ist nun unmittelbarer Besitzer an Haus und Grundstück. Herr C aber bleibt weiter Eigentümer.
Beispiel 3: Herr D kann sich die Miete am Haus nicht mehr leisten. Er vermietet Haus und Grundstück an Herrn E weiter. Herr E ist Untermieter. Herr D ist nun mittelbarer Besitzer und Herr E unmittelbarer Besitzer.
Siehe auch Begriffe: Besitz, Eigentum, unmittelbarer Besitz, unberechtigter Besitzer.
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