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Pfandleihhaus Glossar
In unserem Autopfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Zedent .
Zedent ist:
Der Zedent ist der bisherige Gläubiger, der seine Forderung gegen einen Schuldner durch eine Abtretungserklärung (Zession) an einen Vertragspartner (Zessionär) abgetreten hat.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Zedent noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Schuldschein ist:
Ein Schuldschein ist eine Urkunde, in der festgeschrieben ist, dass ein Schuldner eine bestimmte Leistung an einen Gläubiger zu erbringen hat.
Der Schuldschein muss vom Schuldner unterschrieben sein, damit eine rechtliche Wirksamkeit besteht.
Der Gläubiger hat das Eigentum am Schuldschein.
Erbringt der Schuldner die geforderte Leistung, so kann er die Herausgabe des Schuldscheins fordern. Ist der Gläubiger nicht mehr imstande die Urkunde herauszugeben, so hat der Schuldner das Recht, das öffentlich beglaubigte Anerkenntnis zu verlangen, dass die Schuld erloschen sei.
Delkredere ist:
Ähnlich der Bürgschaft ist ein Delkredere eine Erklärung eines Dritten dem Gläubiger eines Schuldners gegenüber, für die Verpflichtungen des Schuldners bei dessen Zahlungsunfähigkeit einzutreten. Der Delkrederegeber haftet für die volle Höhe der Schuld.
Ein Service vom Autopfandhaus Vogel
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