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Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Warenkredit .
Warenkredit ist:
Von einem Warenkredit wird dann gesprochen, wenn der Kreditnehmer vom Kreditgeber eine
Ware erhält, die dann in Form einer Ratenzahlung bezahlt wird. Dies geschieht oft bei der
Anschaffung teuerer Waren, z. Bsp. Möbel, Auto oder Schmuck. Der Kreditgeber erhält für den
gewährten Kredit auch in diesem Fall einen im Vorfeld vereinbarten Zinssatz.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Warenkredit noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Schuldschein ist:
Ein Schuldschein ist eine Urkunde, in der festgeschrieben ist, dass ein Schuldner eine bestimmte Leistung an einen Gläubiger zu erbringen hat.
Der Schuldschein muss vom Schuldner unterschrieben sein, damit eine rechtliche Wirksamkeit besteht.
Der Gläubiger hat das Eigentum am Schuldschein.
Erbringt der Schuldner die geforderte Leistung, so kann er die Herausgabe des Schuldscheins fordern. Ist der Gläubiger nicht mehr imstande die Urkunde herauszugeben, so hat der Schuldner das Recht, das öffentlich beglaubigte Anerkenntnis zu verlangen, dass die Schuld erloschen sei.
Rechtsmittel ist:
Ein Rechtsmittel ist die rechtlich eingeräumte Möglichkeit, ein staatliches Urteil formell anzufechten. Rechtsmittel in einem Zivilprozess sind Berufung, Revision und sofortige Beschwerde.
Ein Service vom Pfandhaus Vogel
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