In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Vollstreckungsschuldner .
Vollstreckungsschuldner ist:
Vollstreckungs-Schuldner ist ein Schuldner gegen den aus einem vollstreckbaren Titel die Zwangsvollstreckung beantragt und durchgeführt wird.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Vollstreckungsschuldner noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Pfandversteigerung ist:
Versteigerung der Pfandgegenstände welche nicht ausgelöst werden.
Nicht pfändbares Einkommen ist:
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung steht einem Schuldner ein gesetzlich festgelegter Freibetrag in Höhe von 985,15 Euro pro Monat als Lebenshaltungsbetrag pfändungsfrei zu. In Abhängigkeit von Unterhaltspflichten des Schuldners erhöht sich dieser Betrag.