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Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Vollstreckungsbescheid .
Vollstreckungsbescheid ist:
Der Vollstreckungsbescheid ist ein gerichtlicher Titel, den ein Gläubiger gegen einen Schuldner nach Ablauf des Mahnverfahrens erlangen kann. Nach Erlass des Vollstreckungsbescheides hat der Schuldner 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. Während dieser Frist ist der Vollstreckungsbescheid jedoch bereits vorläufig vollstreckbar (wie ein vorläufig vollstreckbares Versäumnisurteil), d. h. der Gläubiger hat die Möglichkeit die Zwangsvollstreckung zu beantragen. Legt der Schuldner keinen Einspruch ein, ist der Vollstreckungsbescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist ein vollstreckbarer Titel mit dem Wert eines Gerichtsurteils. Siehe hierzu auch Mahnverfahren.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Vollstreckungsbescheid noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Vollstreckungsschuldner ist:
Vollstreckungs-Schuldner ist ein Schuldner gegen den aus einem vollstreckbaren Titel die Zwangsvollstreckung beantragt und durchgeführt wird.
Zins ist:
Entlohnung / Gebühr für die Überlassung von Geld, Rechten oder Sachen auf eine bestimmte Zeit zur Nutzung auf Grundlage eines Vertrages.
Ein Service vom Pfandhaus Vogel
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