|
|
Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Vollstreckungsbescheid .
Vollstreckungsbescheid ist:
Der Vollstreckungsbescheid ist ein gerichtlicher Titel, den ein Gläubiger gegen einen Schuldner nach Ablauf des Mahnverfahrens erlangen kann. Nach Erlass des Vollstreckungsbescheides hat der Schuldner 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. Während dieser Frist ist der Vollstreckungsbescheid jedoch bereits vorläufig vollstreckbar (wie ein vorläufig vollstreckbares Versäumnisurteil), d. h. der Gläubiger hat die Möglichkeit die Zwangsvollstreckung zu beantragen. Legt der Schuldner keinen Einspruch ein, ist der Vollstreckungsbescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist ein vollstreckbarer Titel mit dem Wert eines Gerichtsurteils. Siehe hierzu auch Mahnverfahren.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Vollstreckungsbescheid noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Taschenpfändung ist:
Im Rahmen einer Zwangsvollstreckung / Pfändung kann der Gerichtsvollzieher auch Gegenstände pfänden, die der Schuldner in seinen Taschen oder am Körper trägt, wie zum Beispiel die Brieftasche oder eine wertvolle Uhr.
Unechtes Versäumnisurteil ist:
ist der Klageantrag eines Klägers vor dem Zivilgericht in Verbindung mit der Klagebegründung (Sachvortrag) nicht schlüssig, so wird die Klage wegen Unschlüssigkeit oder Unzulässigkeit auch dann abgewiesen, wenn der Beklagte nicht zur Sache vorträgt oder seine Verteidigungsabsicht nicht anzeigt. Ein so genanntes unechtes Versäumnisurteil ist ein richtiges Urteil und wird nur aufgrund von Unschlüssigkeit oder Unzulässigkeit erlassen.
Ein Service vom Pfandhaus Vogel
|
|
|
KFZ Pfandleihhaus Vogel
Hermann-Löns-Straße 13
09114 Chemnitz / Sachsen
Tel.: +49 (0) 371 / 7006430
Fax. +49 (0) 371 / 7006432
info@KFZ-Pfandleihhaus-Vogel.de
|
Schnellsuche
|
Auktionshaus - KFZ Versteigerung - Sachsen
Fahrzeug Handel - Chemnitz Sachsen
Stichwortanzeige
|
|