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Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Verfügungsgeschäft .
Verfügungsgeschäft ist:
Ein Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, durch das ein bestehendes Recht verändert wird, z.Bsp. übertragen, veräußert oder belastet. Nicht eine Sache oder eine Forderung an einer Sache wird verändert, sondern das Recht daran. Als Verfügungsgeschäft wird zum Beispiel die Abtretung einer Forderung bezeichnet.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Verfügungsgeschäft noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Bürge ist:
Person, die einen Vertrag mit dem Gläubiger eines Schuldners eingeht, der die Haftung für die Verpflichtung des Schuldners beinhaltet, wenn dieser nicht zur Erfüllung der Schuld in der Lage ist.
Überschuldung ist:
Ein Schuldner ist dann überschuldet, wenn seine Zahlungsverpflichtungen für Verbindlichkeiten
höher sind, als die dem Schuldner zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel. Der Schuldner gerät
zum Beispiel bei einer vereinbarten monatlichen Ratenzahlung in Rückstand. Dies geschieht
meist bei einer gravierenden Veränderung der finanziellen Situation des Schuldners.
Ein Service vom Pfandhaus Vogel
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09114 Chemnitz / Sachsen
Tel.: +49 (0) 371 / 7006430
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