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Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Urlaubskredit .
Urlaubskredit ist:
Der Urlaubskredit ist die Möglichkeit eines Ratenkredites, die durch Kreditinstitute geschaffen
wurde. Der Kreditnehmer nimmt den Kredit, um einen geplanten Urlaub zu finanzieren und zahlt
diesen Kredit durch monatliche Raten zurück. Der Urlaubskredit wird oft dann in Anspruch
genommen, wenn ein Urlaub bereits geplant war und durch eine unvorhergesehene finanzielle
Belastung nicht vollständig bezahlt werden kann.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Urlaubskredit noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Unmittelbarer - Mittelbarer Besitz ist:
Wird eine Sache vom Eigentümer (siehe auch Begriffserklärung Eigentum) in die tatsächliche Gewalt einer anderen Person übergeben, so ist diese andere Person unmittelbarer Besitzer an der Sache. Übergibt diese andere Person die Sache nun in die Gewalt einer dritten Person, so wird diese dritte Person zum unmittelbaren Besitzer, die andere Person zum mittelbaren Besitzer, da die Besitzrechte vom Eigentümer an die andere Person übergeben wurden. Ansprüche des Eigentümers richten sich zwar gegen den unmittelbaren Besitzer, der Eigentümer kann diese aber nur gegen den mittelbaren Besitzer geltend machen.
Beispiel 1: Herr C kauft ein Haus mit Grundstück. Nach Bezahlung des Kaufpreises wird Herr C in das Grundbuch eingetragen. Herr C ist Eigentümer. Herr C zieht in das Haus und nutzt das Grundstück. Haus und Grundstück befinden sich in tatsächlicher Sachherrschaft von Herrn C. Herr C ist Eigentümer und unmittelbarer Besitzer von Haus und Grundstück.
Beispiel 2: Herr C zieht in eine andere Stadt um. Er vermietet Haus und Grundstück an Herrn D. Herr D zieht in das Haus ein und nutzt das Grundstück. Herr D ist nun unmittelbarer Besitzer an Haus und Grundstück. Herr C aber bleibt weiter Eigentümer.
Beispiel 3: Herr D kann sich die Miete am Haus nicht mehr leisten. Er vermietet Haus und Grundstück an Herrn E weiter. Herr E ist Untermieter. Herr D ist nun mittelbarer Besitzer und Herr E unmittelbarer Besitzer.
Siehe auch Begriffe: Besitz, Eigentum, unmittelbarer Besitz, unberechtigter Besitzer.
Vollstreckungsbescheid ist:
Der Vollstreckungsbescheid ist ein gerichtlicher Titel, den ein Gläubiger gegen einen Schuldner nach Ablauf des Mahnverfahrens erlangen kann. Nach Erlass des Vollstreckungsbescheides hat der Schuldner 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. Während dieser Frist ist der Vollstreckungsbescheid jedoch bereits vorläufig vollstreckbar (wie ein vorläufig vollstreckbares Versäumnisurteil), d. h. der Gläubiger hat die Möglichkeit die Zwangsvollstreckung zu beantragen. Legt der Schuldner keinen Einspruch ein, ist der Vollstreckungsbescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist ein vollstreckbarer Titel mit dem Wert eines Gerichtsurteils. Siehe hierzu auch Mahnverfahren.
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