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Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Urlaubskredit .
Urlaubskredit ist:
Der Urlaubskredit ist die Möglichkeit eines Ratenkredites, die durch Kreditinstitute geschaffen
wurde. Der Kreditnehmer nimmt den Kredit, um einen geplanten Urlaub zu finanzieren und zahlt
diesen Kredit durch monatliche Raten zurück. Der Urlaubskredit wird oft dann in Anspruch
genommen, wenn ein Urlaub bereits geplant war und durch eine unvorhergesehene finanzielle
Belastung nicht vollständig bezahlt werden kann.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Urlaubskredit noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Negativdarlehen ist:
Als Negativdarlehen bezeichnet man einen Bausparkredit, auf dessen Sicherung durch ein Grundpfandrecht im Grundbuch die Bank verzichtet. Ab einer Kreditsumme von 15.000,00 Euro verlangt die Bank normalerweise die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Ein Negativdarlehen gewährt die Bank, sofern es zum Beispiel bei einer Kreditsumme von 15.000,00 Euro oder nicht wesentlich mehr bleibt, genügend Eigenkapital vorhanden ist oder wenn es sich um ein Darlehen für Renovierung oder Umbau handelt. Der Kreditnehmer muss sich im Fall des Negativdarlehens allerdings dazu verpflichten, den Grundbesitz nicht durch andere Schulden zu belasten oder zu verkaufen und die Gesamtsumme aller das Grundstück schon belastenden Schulden darf nicht höher sein als 80 % der Kreditsumme.
Juristische Person ist:
Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die gesetzlich eine eigene Rechtsfähigkeit besitzt. Eine juristische Person handelt durch Organe, wie zum Beispiel der Vorstand oder der Geschäftsführer. Sie kann Träger von Rechten und Pflichten sein, klagen oder verklagt werden und wird im Rechtsverkehr wie eine natürliche Person behandelt.
Es wird unterschieden zwischen Juristischen Personen des Öffentlichen Rechts (Anstalten, Stiftungen, Körperschaften) und juristischen Personen des Privatrechts (Bsp. eingetragene Vereine, Genossenschaften, Kapitalgesellschaften, Stiftungen des Privatrechts)
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