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Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Urkunde .
Urkunde ist:
Eine Urkunde ist eine verkörperte Gedankenerklärung, die einen bestimmten Tatbestand oder Sachverhalt festschreibt. Sie ist als Beweis im Rechtsverkehr gültig. Der Aussteller der Urkunde muss erkennbar sein. Die Urkunde erfüllt die Perpetuierungsfunktion, die Beweis- und Garantiefunktion. Das deutsche Zivilrecht unterscheidet private und öffentliche Urkunden.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Urkunde noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Garantiefunktion einer Urkunde ist:
Die Erkennbarkeit des Ausstellers der Urkunde macht diesen zum Garant und Verantwortlichen für die Authentizität der Gedankenerklärung.
Hauptforderung ist:
Eine Hauptforderung ist die Forderung eines Gläubigers gegen einen Schuldner aufgrund eines rechtlichen Anspruches, zum Beispiel durch Kaufvertrag, Mietvertrag oder Darlehensvertrag. Erbringt der Schuldner die Forderung nicht, entstehen dem Gläubiger im Rahmen der Beitreibung so genannte Nebenkosten, wie zum Beispiel Mahnkosten, Zinsen, Verwaltungs- oder Zwangsvollstreckungsgebühren.
Ein Service vom Pfandhaus Vogel
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09114 Chemnitz / Sachsen
Tel.: +49 (0) 371 / 7006430
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