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Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Unberechtigter Besitzer .
Unberechtigter Besitzer ist:
Der Dieb einer Sache erlangt durch den Diebstahl die unmittelbare Sachherrschaft über eine Sache. Er wird Besitzer. Da er sich die Sache jedoch auf unrechtmäßigem Wege und gegen den Willen des Eigentümers beschafft hat, ist er unberechtigter Besitzer. Der Dieb kann nicht Eigentümer über die Sache werden. Er haftet dem rechtmäßigen Eigentümer auf Schadenersatz.
Siehe auch Begriffe: Besitz, Eigentum, unmittelbarer Besitz, mittelbarer Besitz.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Unberechtigter Besitzer noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Leihhaus ist:
Private kommerzielle Einrichtung, welche gegen einen Pfand Geld verleiht.
Forderungsausfall ist:
Von Forderungsausfall spricht man, wenn ein Gläubiger von einem Schuldner die geschuldete Forderung nicht erhält und eine Zwangsvollstreckung erfolglos bleibt oder der Schuldner verstirbt. Das heißt, dass der Gläubiger keine Möglichkeit hat, die Forderung zu erhalten. Diese muss als uneinbringbare Forderung gebucht werden.
Ein Service vom Pfandhaus Vogel
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KFZ Pfandleihhaus Vogel
Hermann-Löns-Straße 13
09114 Chemnitz / Sachsen
Tel.: +49 (0) 371 / 7006430
Fax. +49 (0) 371 / 7006432
info@KFZ-Pfandleihhaus-Vogel.de
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Fahrzeug Handel - Chemnitz Sachsen
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