Begriffe aus dem Pfandgewerbe - Was ist
Überschuldung
?
Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Titulierte Ansprüche .
Titulierte Ansprüche ist:
Titulierte Ansprüche eines Gläubigers gegen einen Schuldner sind Ansprüche / Forderungen, die
durch eine Gericht mit einem so genannten Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid) bestätigt
werden. Diese Titel / titulierten Ansprüche verjähren nach 30 Jahren. Sind die Ansprüche /
Forderungen des Gläubigers tituliert, hat dieser das Recht, mit dem Titel die
Zwangsvollstreckung gegen den Gläubiger zu betreiben.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Titulierte Ansprüche noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Ausfallbürgschaft ist:
der Bürge muss ausschließlich für den dem Gläubiger tatsächlich entstandenen Ausfall eintreten, Bsp.: Restkreditsumme, Bsp.: offene Forderung nach Abzug des bei Zwangsvollstreckung erzielten Erlöses.
Verfügungsgeschäft ist:
Ein Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, durch das ein bestehendes Recht verändert wird, z.Bsp. übertragen, veräußert oder belastet. Nicht eine Sache oder eine Forderung an einer Sache wird verändert, sondern das Recht daran. Als Verfügungsgeschäft wird zum Beispiel die Abtretung einer Forderung bezeichnet.