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Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff tatsächliche Sachherrschaft .
tatsächliche Sachherrschaft ist:
Die tatsächliche Sachherrschaft liegt vor, wenn eine Person die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt.
Bsp.: Herr X hat eine golden Taschenuhr in seiner Westentasche. Herr X trägt die Uhr immer bei sich. Er übt die tatsächliche Gewalt auf die Sache aus.
Dabei kann es sein, dass Herr X auch Eigentümer und Besitzer oder nur Besitzer oder keines von beiden ist.
Bsp. 1: Herr X hatte die Uhr von seinem Großvater geschenkt bekommen. Er ist Eigentümer der Uhr, Besitzer und übt die tatsächliche Sachherrschaft aus.
Bsp. 2: Der Großvater hat die Uhr Herrn X zur Nutzung übergeben, jedoch noch nicht geschenkt. Der Großvater ist Eigentümer, Herr X ist Besitzer und übt die tatsächliche Sachherrschaft aus.
Bsp. 3: Der Großvater hat die Uhr Herrn X zur Nutzung übergebe, jedoch nicht geschenkt. Herr X übergibt die Uhr seinem Sohn, damit er sie zur Reparatur für ihn bringt.
Der Großvater ist Eigentümer, Herr X ist Besitzer und solange der Sohn die Uhr bis zum Uhrmacher bei sich trägt, übt der Sohn die tatsächliche Sachherrschaft über die Uhr aus.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff tatsächliche Sachherrschaft noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Eigentumsvorbehalt ist:
Nach dem Abstraktionsprinzip, welches im deutschen Recht fest verankert ist, sind Kausalgeschäft und abstraktes Geschäft von einander unabhängig.
(Kausalgeschäft = Bsp. Kaufvertrag (Kerngeschäft / schuldrechtliche Vereinbarung))
(abstraktes Geschäft = Bsp.: Eigentumsübertragung (sachenrechtliche Erfüllung))
So ist es im Geschäftsverkehr häufig der Fall, dass Vertragspartner die Eigentumsübertragung an einer beweglichen Sache vertraglich an das Eintreffen eines bestimmten Ereignisses knüpfen.
Bsp.: Kaufvertrag (Kausalgeschäft) X verkauft Y einen Schrank. Y zahlt zur Abgeltung des vereinbarten Kaufpreises eine monatliche Rate an X. Abstraktes Geschäft: Das Eigentum an dem Schrank geht erst nach vollständiger Ratenzahlung an Y über. (In der Zeit der Ratenzahlung kann Y den Schrank zwar als Besitzer benutzen, er ist jedoch nicht Eigentümer)
Solche Vereinbarungen werden getroffen, um den Anspruch des Verkäufers zu sichern. Trifft das vereinbarte Ereignis nicht ein, so bleibt der Verkäufer Eigentümer an der Sache.
Bsp.: Y ist nicht mehr imstande, die vereinbarte Ratenzahlung fortzuführen. X kann die Herausgabe des Schrankes verlangen, da er noch Eigentümer der Sache ist.
Titulierte Ansprüche ist:
Titulierte Ansprüche eines Gläubigers gegen einen Schuldner sind Ansprüche / Forderungen, die
durch eine Gericht mit einem so genannten Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid) bestätigt
werden. Diese Titel / titulierten Ansprüche verjähren nach 30 Jahren. Sind die Ansprüche /
Forderungen des Gläubigers tituliert, hat dieser das Recht, mit dem Titel die
Zwangsvollstreckung gegen den Gläubiger zu betreiben.
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