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Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Sicherungsübereignung .
Sicherungsübereignung ist:
Dient einem Gläubiger wie beim Pfandrecht der Sicherung einer Forderung, wobei der übereignete Gegenstand/Recht im unmittelbaren Besitz und Gebrauch des Sicherungsgebers verbleibt und er den Gegenstand/das Recht weiterhin benutzen/ausüben kann.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Sicherungsübereignung noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Hauptforderung ist:
Eine Hauptforderung ist die Forderung eines Gläubigers gegen einen Schuldner aufgrund eines rechtlichen Anspruches, zum Beispiel durch Kaufvertrag, Mietvertrag oder Darlehensvertrag. Erbringt der Schuldner die Forderung nicht, entstehen dem Gläubiger im Rahmen der Beitreibung so genannte Nebenkosten, wie zum Beispiel Mahnkosten, Zinsen, Verwaltungs- oder Zwangsvollstreckungsgebühren.
Insolvenzquote ist:
Als Insolvenzquote bezeichnet man den prozentualen Anteil der dem Gläubiger zur Befriedigung seiner Forderung angebotenen Summe aus der Insolvenzmasse an der Gesamtforderung des Gläubigers. Als Insolvenzquote gilt auch der prozentuale Anteil der allen Gläubigern aus der Insolvenzmasse angebotenen Gesamtsumme an der Gesamtsumme aller Forderungen.
Beide Quoten bieten wichtige Anhaltspunkte für den Gläubiger bei der Bewertung des Insolvenzantrages.
Ein Service vom Pfandhaus Vogel
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