|
|
Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Schuldschein .
Schuldschein ist:
Ein Schuldschein ist eine Urkunde, in der festgeschrieben ist, dass ein Schuldner eine bestimmte Leistung an einen Gläubiger zu erbringen hat.
Der Schuldschein muss vom Schuldner unterschrieben sein, damit eine rechtliche Wirksamkeit besteht.
Der Gläubiger hat das Eigentum am Schuldschein.
Erbringt der Schuldner die geforderte Leistung, so kann er die Herausgabe des Schuldscheins fordern. Ist der Gläubiger nicht mehr imstande die Urkunde herauszugeben, so hat der Schuldner das Recht, das öffentlich beglaubigte Anerkenntnis zu verlangen, dass die Schuld erloschen sei.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Schuldschein noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Quittung ist:
Eine Quittung ist eine Empfangsbestätigung für den Erhalt einer Leistung.
Dieser Beleg ist auf Verlangen vom Gläubiger an den Schuldner auszustellen.
Der Schuldner ist mit der Quittung in der Lage, das Erbringen der Leistung zu beweisen.
Die Kosten der Quittung sind nach deutschem Recht vom Schuldner zu erbringen.
Leihhaus ist:
Private kommerzielle Einrichtung, welche gegen einen Pfand Geld verleiht.
Ein Service vom Pfandhaus Vogel
|
|
|
KFZ Pfandleihhaus Vogel
Hermann-Löns-Straße 13
09114 Chemnitz / Sachsen
Tel.: +49 (0) 371 / 7006430
Fax. +49 (0) 371 / 7006432
info@KFZ-Pfandleihhaus-Vogel.de
|
Schnellsuche
|
Auktionshaus - KFZ Versteigerung - Sachsen
Fahrzeug Handel - Chemnitz Sachsen
Mercedes-Benz E 320 Avantgarde -LEDER, NAVI, XENON, PDC-
Pkw, Limousine, 165 kW (224 PS), Schwarz, Benzin, Automatik,
Klimaautomatik, Lederausstattung, Leichtmetallfelgen 9/2003 143.740km
|
Preis:
verkauft
Mehr Fahrzeuge ...
|
|
|
Stichwortanzeige
|
|