Begriffe aus dem Pfandgewerbe - Was ist
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Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Rechtsmittel .
Rechtsmittel ist:
Ein Rechtsmittel ist die rechtlich eingeräumte Möglichkeit, ein staatliches Urteil formell anzufechten. Rechtsmittel in einem Zivilprozess sind Berufung, Revision und sofortige Beschwerde.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Rechtsmittel noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Postulationsfähigkeit ist:
Ist die Fähigkeit vor einem Gericht rechtswirksame Handlungen vorzunehmen. Vor einem Amts- oder Arbeitsgericht zum Bespiel hat jede prozessfähige Partei die Möglichkeit, sich selbst zu vertreten. Vor dem Landes- oder Oberlandesgericht, dem Bundesgerichtshof oder dem Familiengericht zum Bespiel besteht der so genannte Anwaltszwang. Nur ein zugelassener Rechtsanwalt darf die Partei vertreten. Erscheint eine Partei in einem solchen Prozess ohne zugelassenen Rechtsanwalt, so gilt dies, als wäre die Partei nicht erschienen. In diesem Fall kann es dazu kommen, dass ein Versäumnisurteil erlassen wird.
Mittelbarer - Unmittelbarer Besitz ist:
Wird eine Sache vom Eigentümer (siehe auch Begriffserklärung Eigentum) in die tatsächliche Gewalt einer anderen Person übergeben, so ist diese andere Person unmittelbarer Besitzer an der Sache. Übergibt diese andere Person die Sache nun in die Gewalt einer dritten Person, so wird diese dritte Person zum unmittelbaren Besitzer, die andere Person zum mittelbaren Besitzer, da die Besitzrechte vom Eigentümer an die andere Person übergeben wurden. Ansprüche des Eigentümers richten sich zwar gegen den unmittelbaren Besitzer, der Eigentümer kann diese aber nur gegen den mittelbaren Besitzer geltend machen.
Beispiel 1: Herr C kauft ein Haus mit Grundstück. Nach Bezahlung des Kaufpreises wird Herr C in das Grundbuch eingetragen. Herr C ist Eigentümer. Herr C zieht in das Haus und nutzt das Grundstück. Haus und Grundstück befinden sich in tatsächlicher Sachherrschaft von Herrn C. Herr C ist Eigentümer und unmittelbarer Besitzer von Haus und Grundstück.
Beispiel 2: Herr C zieht in eine andere Stadt um. Er vermietet Haus und Grundstück an Herrn D. Herr D zieht in das Haus ein und nutzt das Grundstück. Herr D ist nun unmittelbarer Besitzer an Haus und Grundstück. Herr C aber bleibt weiter Eigentümer.
Beispiel 3: Herr D kann sich die Miete am Haus nicht mehr leisten. Er vermietet Haus und Grundstück an Herrn E weiter. Herr E ist Untermieter. Herr D ist nun mittelbarer Besitzer und Herr E unmittelbarer Besitzer.
Siehe auch Begriffe: Besitz, Eigentum, unmittelbarer Besitz, unberechtigter Besitzer.