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Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Rechtsbehelfe .
Rechtsbehelfe ist:
Eine Untergruppe der Rechtsmittel sind die so genannten Rechtsbehelfe. Diese unterscheiden sich in formelle Rechtsbehelfe (Einspruch, Widerspruch, Beschwerde oder Erinnerung) und formlose Rechtsbehelfe (wie z. Bsp.: Aufsichtsbeschwerden)
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Rechtsbehelfe noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Versäumnisurteil ist:
Im Zivilprozessrecht wird ein Versäumnisurteil gegen eine Streitpartei erlassen, wenn diese trotz ordnungsgemäßer Ladung ohne vorherige nach dem Ermessen des Gerichtes triftige Entschuldigung nicht an einem Gerichtstermin teilnimmt oder trotz Anwesenheit nicht zur Sache verhandelt. Aus triftigem Grund kann die Partei im Vorfeld die Vertagung des Gerichtstermins beantragen. Fehlt die Partei unverschuldet bei dem Termin, so ist dieser von Amts wegen zu vertagen. Ist der Beklagte zum Termin säumig, so ergeht das Versäumnisurteil nach Prüfung des Klageantrages und der Klagebegründung durch das Gericht gegen den Beklagten, d. h. der Klage wird stattgegeben. Ist der Klageantrag in Verbindung mit der Klagebegründung laut Prüfung des Gerichtes unschlüssig, so ergeht ein so genanntes unechtes Versäumnisurteil. Die Klage wird aufgrund Unschlüssigkeit oder Unzulässigkeit abgewiesen. Ist der Kläger säumig, so wird die Klage ohne Prüfung abgewiesen. Versäumt es der Beklagte bereits im schriftlichen Vorverfahren, seine Verteidigungsabsicht anzuzeigen, so kann ein Versäumnisurteil bereits im schriftlichen Vorverfahren ergehen.
Gegen das Versäumnisurteil kann, wie gegen den Vollstreckungsbeschein, innerhalb von 14 Tagen Einspruch erhoben werden.
Zedent ist:
Der Zedent ist der bisherige Gläubiger, der seine Forderung gegen einen Schuldner durch eine Abtretungserklärung (Zession) an einen Vertragspartner (Zessionär) abgetreten hat.
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