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Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Quotenaussicht .
Quotenaussicht ist:
Der Insolvenzverwalter erstellt dem Gläubiger eine Prognose, eine Insolvenzquote zu erhalten. Hierbei müssen zahlreiche Aspekte, wie zum Beispiel bestrittene Forderung oder auch evtl. zu führende Prozesse mit einbezogen werden, so dass die Quotenaussicht meinstens nicht vor der Schlussrechnung erstellt werden kann.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Quotenaussicht noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Gerichtsvollzieher ist:
Gerichtsvollzieher ist, als ausführendes Organ einer Zwangsvollstreckung, ein Beamter der Justiz. Hauptsächlich ist es Aufgabe des Gerichtsvollziehers Geldforderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner durch Aufsuchen und Verlangen der Forderung durchzusetzen. Ist der Schuldner dem Gerichtgsvollzieher gegenüber nicht zur Leistung der Forderung in der Lage, so kann der Gerichtsvollzieher bewegliche Vermögensgegenstände des Schuldners beschlagnahmen (pfänden). Dabei ist allerdings das so genannte Kahlpfändungsverbot zu beachten.
Rechtsbehelfe ist:
Eine Untergruppe der Rechtsmittel sind die so genannten Rechtsbehelfe. Diese unterscheiden sich in formelle Rechtsbehelfe (Einspruch, Widerspruch, Beschwerde oder Erinnerung) und formlose Rechtsbehelfe (wie z. Bsp.: Aufsichtsbeschwerden)
Ein Service vom Pfandhaus Vogel
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