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Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Pfandrecht .
Pfandrecht ist:
Beschränkt dingliches Recht an einer Sache oder einem Recht, das dem Pfandgläubiger zur Sicherung einer Forderung übergeben wird. Bei Unfähigkeit des Schuldners zur Vertragserfüllung, kann der Gläubiger durch die Verwertung der verpfändeten Sache seine Forderung ausgleichen. Der Schuldner der Forderung und Verpfänder der Sache müssen nicht ein und dieselbe Person sein, Pfandgläubiger und Gläubiger der Sache hingegen schon.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Pfandrecht noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Verfügungsgeschäft ist:
Ein Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, durch das ein bestehendes Recht verändert wird, z.Bsp. übertragen, veräußert oder belastet. Nicht eine Sache oder eine Forderung an einer Sache wird verändert, sondern das Recht daran. Als Verfügungsgeschäft wird zum Beispiel die Abtretung einer Forderung bezeichnet.
Leihamt ist:
Kommunale oder staatliche gemeinnützige Einrichtung, welche gegen einen Pfand Geld verleiht.
Ein Service vom Pfandhaus Vogel
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KFZ Pfandleihhaus Vogel
Hermann-Löns-Straße 13
09114 Chemnitz / Sachsen
Tel.: +49 (0) 371 / 7006430
Fax. +49 (0) 371 / 7006432
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