Begriffe aus dem Pfandgewerbe - Was ist
Pfandkredit
?
Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Pfandrecht .
Pfandrecht ist:
Beschränkt dingliches Recht an einer Sache oder einem Recht, das dem Pfandgläubiger zur Sicherung einer Forderung übergeben wird. Bei Unfähigkeit des Schuldners zur Vertragserfüllung, kann der Gläubiger durch die Verwertung der verpfändeten Sache seine Forderung ausgleichen. Der Schuldner der Forderung und Verpfänder der Sache müssen nicht ein und dieselbe Person sein, Pfandgläubiger und Gläubiger der Sache hingegen schon.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Pfandrecht noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Postulationsfähigkeit ist:
Ist die Fähigkeit vor einem Gericht rechtswirksame Handlungen vorzunehmen. Vor einem Amts- oder Arbeitsgericht zum Bespiel hat jede prozessfähige Partei die Möglichkeit, sich selbst zu vertreten. Vor dem Landes- oder Oberlandesgericht, dem Bundesgerichtshof oder dem Familiengericht zum Bespiel besteht der so genannte Anwaltszwang. Nur ein zugelassener Rechtsanwalt darf die Partei vertreten. Erscheint eine Partei in einem solchen Prozess ohne zugelassenen Rechtsanwalt, so gilt dies, als wäre die Partei nicht erschienen. In diesem Fall kann es dazu kommen, dass ein Versäumnisurteil erlassen wird.
Insolvenz ist:
Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Schuldners. Das Gesetz unterscheidet zwischen Insolvenz von Unternehmen, Insolvenz von Selbständigen und Freiberuflern und Privatinsolvenz.