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Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Pfandlaufzeit .
Pfandlaufzeit ist:
Laufzeit von der Verpfändung des Gegenstand bis zur Auslösung oder Versteigerung.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Pfandlaufzeit noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Haftung ist:
Im weitesten Sinne versteht man unter dem Begriff Haftung die Verpflichtung zum Ersatz eines durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit einer anderen Person entstandenen Schadens.
Grundsätzlich haftet eine Person für den durch eigenes Verschulden entstandenen Schaden mit Ausnahme der Haftung für den Erfüllungsgehilfen, den Verrichtungsgehilfen, in gefährlichen Betrieben oder bei Gefährdungshaftung. Nicht haftbar zu machen sind Kinder unter 7 Jahren. Kinder im Alter von 7 – 18 Jahren sowie geistig und körperlich Behinderte sind beschränkt haftbar.
Quittung ist:
Eine Quittung ist eine Empfangsbestätigung für den Erhalt einer Leistung.
Dieser Beleg ist auf Verlangen vom Gläubiger an den Schuldner auszustellen.
Der Schuldner ist mit der Quittung in der Lage, das Erbringen der Leistung zu beweisen.
Die Kosten der Quittung sind nach deutschem Recht vom Schuldner zu erbringen.
Ein Service vom Pfandhaus Vogel
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