In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Pfandlaufzeit .
Pfandlaufzeit ist:
Laufzeit von der Verpfändung des Gegenstand bis zur Auslösung oder Versteigerung.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Pfandlaufzeit noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Unechtes Versäumnisurteil ist:
ist der Klageantrag eines Klägers vor dem Zivilgericht in Verbindung mit der Klagebegründung (Sachvortrag) nicht schlüssig, so wird die Klage wegen Unschlüssigkeit oder Unzulässigkeit auch dann abgewiesen, wenn der Beklagte nicht zur Sache vorträgt oder seine Verteidigungsabsicht nicht anzeigt. Ein so genanntes unechtes Versäumnisurteil ist ein richtiges Urteil und wird nur aufgrund von Unschlüssigkeit oder Unzulässigkeit erlassen.
Mitbürgschaft ist:
Mehrere Bürgen haften zusammen für dieselbe Schuld als Gesamtschuldner.