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Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Pfandlaufzeit .
Pfandlaufzeit ist:
Laufzeit von der Verpfändung des Gegenstand bis zur Auslösung oder Versteigerung.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Pfandlaufzeit noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Abtretung ist:
Die Abtretung ist ein Vertrag eines Gläubigers einer Forderung mit einem Vertragspartner, in dem der Gläuber die Forderung auf den Vertragspartner überträgt. Dieser Vertrag wird als Verfügungsgeschäft bezeichnet. Der Schuldner muss von der Abtretung im Vorfeld nicht in Kenntnis gesetzt werden. Der bisherige Gläubiger wird nach Abtretung als Zedent bezeichnet, der Vertragspartner, nach Abtretung neuer Gläubiger, als Zessionar. Der Zessionar kann nach Abtretung die Forderung verlangen bzw. vollstrecken, der Zedent nicht mehr. Die Abtretung wird auch als Zession bezeichnet.
Bürge ist:
Person, die einen Vertrag mit dem Gläubiger eines Schuldners eingeht, der die Haftung für die Verpflichtung des Schuldners beinhaltet, wenn dieser nicht zur Erfüllung der Schuld in der Lage ist.
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