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Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Pfandanzeige .
Pfandanzeige ist:
In Abhängigkeit von der Art, Menge oder dem Umfang einer Sache kann bei der Zwangsvollstreckung die Verwendung von Pfandsiegeln ausgeschlossen werden, zum Beispiel, wenn in einem Lager eine große Menge an Waren gepfändet wird. Die Pfändung wird dann durch Anbringen eines auf die Pfändung hinweisenden Schriftstückes (Pfandanzeige) an geeigneter Stelle öffentlich dokumentiert, in dem die gepfändeten Sachen eindeutig bezeichnet sein müssen.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Pfandanzeige noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Stundung ist:
Gläubiger und Schuldner einigen sich darauf, auf die Erfüllung einer fälligen Forderung (Bsp. Rückzahlung eines Kredits) auf eine bestimmte Zeit zu verzichten. Grundsätzlich kann der Schuldner die Forderung begleichen, die Erfüllung wird lediglich zeitlich verschoben.
Ausfallbürgschaft ist:
der Bürge muss ausschließlich für den dem Gläubiger tatsächlich entstandenen Ausfall eintreten, Bsp.: Restkreditsumme, Bsp.: offene Forderung nach Abzug des bei Zwangsvollstreckung erzielten Erlöses.
Ein Service vom Pfandhaus Vogel
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KFZ Pfandleihhaus Vogel
Hermann-Löns-Straße 13
09114 Chemnitz / Sachsen
Tel.: +49 (0) 371 / 7006430
Fax. +49 (0) 371 / 7006432
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