Negativdarlehen
Was ist Negativdarlehen - Chemnitz - Sachsen
Begriffe aus dem Pfandhaus - Gewerbe - Was ist Kredit ?

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In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt. Auch den gesuchten Begriff Negativdarlehen .




Negativdarlehen ist:

Als Negativdarlehen bezeichnet man einen Bausparkredit, auf dessen Sicherung durch ein Grundpfandrecht im Grundbuch die Bank verzichtet. Ab einer Kreditsumme von 15.000,00 Euro verlangt die Bank normalerweise die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Ein Negativdarlehen gewährt die Bank, sofern es zum Beispiel bei einer Kreditsumme von 15.000,00 Euro oder nicht wesentlich mehr bleibt, genügend Eigenkapital vorhanden ist oder wenn es sich um ein Darlehen für Renovierung oder Umbau handelt. Der Kreditnehmer muss sich im Fall des Negativdarlehens allerdings dazu verpflichten, den Grundbesitz nicht durch andere Schulden zu belasten oder zu verkaufen und die Gesamtsumme aller das Grundstück schon belastenden Schulden darf nicht höher sein als 80 % der Kreditsumme.





Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Negativdarlehen noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.



Darlehen ist:

Form eines Kredits. Dem Darlehensnehmer werden Geld oder Sachen überlassen, die er bei Fälligkeit nach einer im Darlehensvertrag festgelegten Zeit an den Darlehensgeber in gleicher Höhe / gleiche Ware zuzüglich des im Vertrag vereinbarten Zinses zurückzugeben hat.




Unmittelbarer - Mittelbarer Besitz ist:

Wird eine Sache vom Eigentümer (siehe auch Begriffserklärung Eigentum) in die tatsächliche Gewalt einer anderen Person übergeben, so ist diese andere Person unmittelbarer Besitzer an der Sache. Übergibt diese andere Person die Sache nun in die Gewalt einer dritten Person, so wird diese dritte Person zum unmittelbaren Besitzer, die andere Person zum mittelbaren Besitzer, da die Besitzrechte vom Eigentümer an die andere Person übergeben wurden. Ansprüche des Eigentümers richten sich zwar gegen den unmittelbaren Besitzer, der Eigentümer kann diese aber nur gegen den mittelbaren Besitzer geltend machen. Beispiel 1: Herr C kauft ein Haus mit Grundstück. Nach Bezahlung des Kaufpreises wird Herr C in das Grundbuch eingetragen. Herr C ist Eigentümer. Herr C zieht in das Haus und nutzt das Grundstück. Haus und Grundstück befinden sich in tatsächlicher Sachherrschaft von Herrn C. Herr C ist Eigentümer und unmittelbarer Besitzer von Haus und Grundstück. Beispiel 2: Herr C zieht in eine andere Stadt um. Er vermietet Haus und Grundstück an Herrn D. Herr D zieht in das Haus ein und nutzt das Grundstück. Herr D ist nun unmittelbarer Besitzer an Haus und Grundstück. Herr C aber bleibt weiter Eigentümer. Beispiel 3: Herr D kann sich die Miete am Haus nicht mehr leisten. Er vermietet Haus und Grundstück an Herrn E weiter. Herr E ist Untermieter. Herr D ist nun mittelbarer Besitzer und Herr E unmittelbarer Besitzer. Siehe auch Begriffe: Besitz, Eigentum, unmittelbarer Besitz, unberechtigter Besitzer.


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