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Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Mitbürgschaft .
Mitbürgschaft ist:
Mehrere Bürgen haften zusammen für dieselbe Schuld als Gesamtschuldner.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Mitbürgschaft noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Einzelzwangsvollstreckung ist:
Bei der Einzelzwangsvollstreckung treibt ein Gläubiger aufgrund eines vollstreckbaren Titels nur seine Forderung beim Schuldner ein. Im Vergleich zur Einzelzwangsvollstreckung wird bei der Gesamtvollstreckung (Insolvenzverfahren) aufgrund mehrerer Forderungen verschiedener Gläubiger das gesamte Vermögen des Schuldners verwertet.
Zwangsvollstreckung ist:
Die Zwangsvollstreckung ist die Durchsetzung des Anspruches eines Gläubigers gegen einen Schuldner mittels staatlicher Gewalt. Auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels kann der Gläubiger das Zwangsvollstreckungsverfahren bei Gericht beantragen. Nach dessen Bewilligung wird die Forderung des Gläubigers bei dem Schuldner durch einen Gerichtsvollzieher beigetrieben. Durch Leistung der Forderung kann der Schuldner die Zwangsvollstreckung abwenden.
Ein Service vom Pfandhaus Vogel
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09114 Chemnitz / Sachsen
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