In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Mitbürgschaft .
Mitbürgschaft ist:
Mehrere Bürgen haften zusammen für dieselbe Schuld als Gesamtschuldner.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Mitbürgschaft noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Ratenzahlung ist:
Gläubiger und Schuldner vereinbaren die Tilgung einer Schuld durch ratenweise Zahlungen innerhalb einer bestimmten Zeit mit üblicherweise Raten in gleicher Höhe in regelmäßigen Zeitabständen.
Postulationsfähigkeit ist:
Ist die Fähigkeit vor einem Gericht rechtswirksame Handlungen vorzunehmen. Vor einem Amts- oder Arbeitsgericht zum Bespiel hat jede prozessfähige Partei die Möglichkeit, sich selbst zu vertreten. Vor dem Landes- oder Oberlandesgericht, dem Bundesgerichtshof oder dem Familiengericht zum Bespiel besteht der so genannte Anwaltszwang. Nur ein zugelassener Rechtsanwalt darf die Partei vertreten. Erscheint eine Partei in einem solchen Prozess ohne zugelassenen Rechtsanwalt, so gilt dies, als wäre die Partei nicht erschienen. In diesem Fall kann es dazu kommen, dass ein Versäumnisurteil erlassen wird.