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Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Kredit .
Kredit ist:
Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Waren) auf eine bestimmte Zeit. Nach Ablauf der festgelegten Zeit ist eine vereinbarte Geldsumme bzw. bei Warenkrediten eine der übergegebenen Ware gleiche Ware an den Kreditgeber zurückzugeben.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Kredit noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Vollstreckungsbescheid ist:
Der Vollstreckungsbescheid ist ein gerichtlicher Titel, den ein Gläubiger gegen einen Schuldner nach Ablauf des Mahnverfahrens erlangen kann. Nach Erlass des Vollstreckungsbescheides hat der Schuldner 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. Während dieser Frist ist der Vollstreckungsbescheid jedoch bereits vorläufig vollstreckbar (wie ein vorläufig vollstreckbares Versäumnisurteil), d. h. der Gläubiger hat die Möglichkeit die Zwangsvollstreckung zu beantragen. Legt der Schuldner keinen Einspruch ein, ist der Vollstreckungsbescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist ein vollstreckbarer Titel mit dem Wert eines Gerichtsurteils. Siehe hierzu auch Mahnverfahren.
Quotenaussicht ist:
Der Insolvenzverwalter erstellt dem Gläubiger eine Prognose, eine Insolvenzquote zu erhalten. Hierbei müssen zahlreiche Aspekte, wie zum Beispiel bestrittene Forderung oder auch evtl. zu führende Prozesse mit einbezogen werden, so dass die Quotenaussicht meinstens nicht vor der Schlussrechnung erstellt werden kann.
Ein Service vom Pfandhaus Vogel
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