Begriffe aus dem Pfandgewerbe - Was ist
Nebenforderung
?
Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Insolvenzquote .
Insolvenzquote ist:
Als Insolvenzquote bezeichnet man den prozentualen Anteil der dem Gläubiger zur Befriedigung seiner Forderung angebotenen Summe aus der Insolvenzmasse an der Gesamtforderung des Gläubigers. Als Insolvenzquote gilt auch der prozentuale Anteil der allen Gläubigern aus der Insolvenzmasse angebotenen Gesamtsumme an der Gesamtsumme aller Forderungen.
Beide Quoten bieten wichtige Anhaltspunkte für den Gläubiger bei der Bewertung des Insolvenzantrages.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Insolvenzquote noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Rechtsbehelfe ist:
Eine Untergruppe der Rechtsmittel sind die so genannten Rechtsbehelfe. Diese unterscheiden sich in formelle Rechtsbehelfe (Einspruch, Widerspruch, Beschwerde oder Erinnerung) und formlose Rechtsbehelfe (wie z. Bsp.: Aufsichtsbeschwerden)
Pfandlaufzeit ist:
Laufzeit von der Verpfändung des Gegenstand bis zur Auslösung oder Versteigerung.