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Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Insolvenz .
Insolvenz ist:
Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Schuldners. Das Gesetz unterscheidet zwischen Insolvenz von Unternehmen, Insolvenz von Selbständigen und Freiberuflern und Privatinsolvenz.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Insolvenz noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Postulationsfähigkeit ist:
Ist die Fähigkeit vor einem Gericht rechtswirksame Handlungen vorzunehmen. Vor einem Amts- oder Arbeitsgericht zum Bespiel hat jede prozessfähige Partei die Möglichkeit, sich selbst zu vertreten. Vor dem Landes- oder Oberlandesgericht, dem Bundesgerichtshof oder dem Familiengericht zum Bespiel besteht der so genannte Anwaltszwang. Nur ein zugelassener Rechtsanwalt darf die Partei vertreten. Erscheint eine Partei in einem solchen Prozess ohne zugelassenen Rechtsanwalt, so gilt dies, als wäre die Partei nicht erschienen. In diesem Fall kann es dazu kommen, dass ein Versäumnisurteil erlassen wird.
Bürge ist:
Person, die einen Vertrag mit dem Gläubiger eines Schuldners eingeht, der die Haftung für die Verpflichtung des Schuldners beinhaltet, wenn dieser nicht zur Erfüllung der Schuld in der Lage ist.
Ein Service vom Pfandhaus Vogel
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09114 Chemnitz / Sachsen
Tel.: +49 (0) 371 / 7006430
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