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Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Gläubiger .
Gläubiger ist:
Als Gläubiger wird eine (juristische oder natürliche) Person bezeichnet, die gegen eine andere Person, den Schuldner einen Anspruch hat. Gläubiger und Schuldner sind durch das "Schuldverhältnis" mit einander verbunden.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Gläubiger noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Beweisfunktion einer Urkunde ist:
Bestimmung der Urkunde ist es, eine rechtlich erhebliche Tatsache zu beweisen.
Kreditauskunft ist:
Eine Kreditauskunft wird von einem Gläubiger eingeholt bevor er einen Kredit an einen Schuldner vergibt, um Kenntnis über dessen Kreditwürdigkeit zu erlangen. Die Auskunft gibt der Schuldner selbst (Selbstauskunft) oder eine unabhängigen Institution, wie zum Beispiel der Schufa oder Creditreform.
Ein Service vom Pfandhaus Vogel
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KFZ Pfandleihhaus Vogel
Hermann-Löns-Straße 13
09114 Chemnitz / Sachsen
Tel.: +49 (0) 371 / 7006430
Fax. +49 (0) 371 / 7006432
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