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Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Gläubiger .
Gläubiger ist:
Als Gläubiger wird eine (juristische oder natürliche) Person bezeichnet, die gegen eine andere Person, den Schuldner einen Anspruch hat. Gläubiger und Schuldner sind durch das "Schuldverhältnis" mit einander verbunden.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Gläubiger noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Rechtsbehelfe ist:
Eine Untergruppe der Rechtsmittel sind die so genannten Rechtsbehelfe. Diese unterscheiden sich in formelle Rechtsbehelfe (Einspruch, Widerspruch, Beschwerde oder Erinnerung) und formlose Rechtsbehelfe (wie z. Bsp.: Aufsichtsbeschwerden)
Vollstreckungsschuldner ist:
Vollstreckungs-Schuldner ist ein Schuldner gegen den aus einem vollstreckbaren Titel die Zwangsvollstreckung beantragt und durchgeführt wird.
Ein Service vom Pfandhaus Vogel
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KFZ Pfandleihhaus Vogel
Hermann-Löns-Straße 13
09114 Chemnitz / Sachsen
Tel.: +49 (0) 371 / 7006430
Fax. +49 (0) 371 / 7006432
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