Begriffe aus dem Pfandgewerbe - Was ist
Insolvenzquote
?
Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Gerichtsvollzieher .
Gerichtsvollzieher ist:
Gerichtsvollzieher ist, als ausführendes Organ einer Zwangsvollstreckung, ein Beamter der Justiz. Hauptsächlich ist es Aufgabe des Gerichtsvollziehers Geldforderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner durch Aufsuchen und Verlangen der Forderung durchzusetzen. Ist der Schuldner dem Gerichtgsvollzieher gegenüber nicht zur Leistung der Forderung in der Lage, so kann der Gerichtsvollzieher bewegliche Vermögensgegenstände des Schuldners beschlagnahmen (pfänden). Dabei ist allerdings das so genannte Kahlpfändungsverbot zu beachten.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Gerichtsvollzieher noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Unechtes Versäumnisurteil ist:
ist der Klageantrag eines Klägers vor dem Zivilgericht in Verbindung mit der Klagebegründung (Sachvortrag) nicht schlüssig, so wird die Klage wegen Unschlüssigkeit oder Unzulässigkeit auch dann abgewiesen, wenn der Beklagte nicht zur Sache vorträgt oder seine Verteidigungsabsicht nicht anzeigt. Ein so genanntes unechtes Versäumnisurteil ist ein richtiges Urteil und wird nur aufgrund von Unschlüssigkeit oder Unzulässigkeit erlassen.
Vollstreckungsschuldner ist:
Vollstreckungs-Schuldner ist ein Schuldner gegen den aus einem vollstreckbaren Titel die Zwangsvollstreckung beantragt und durchgeführt wird.