In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Fremdwährungskredit .
Fremdwährungskredit ist:
Ein Fremdwährungskredit ist ein Kredit in Fremdwährung. Hier kann jede gängige Währung angesprochen werden. Der Fremdwährungskredit wird auch als Callkredit bezeichnet und in den meisten Fällen von Firmenkunden genutzt. Wichtig ist ein umfangreiches Wissen über die Zusammenhänge der Finanzwirtschaft. (siehe auch Definition von Callkredit)
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Fremdwährungskredit noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Insolvenz ist:
Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Schuldners. Das Gesetz unterscheidet zwischen Insolvenz von Unternehmen, Insolvenz von Selbständigen und Freiberuflern und Privatinsolvenz.
tatsächliche Sachherrschaft ist:
Die tatsächliche Sachherrschaft liegt vor, wenn eine Person die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt.
Bsp.: Herr X hat eine golden Taschenuhr in seiner Westentasche. Herr X trägt die Uhr immer bei sich. Er übt die tatsächliche Gewalt auf die Sache aus.
Dabei kann es sein, dass Herr X auch Eigentümer und Besitzer oder nur Besitzer oder keines von beiden ist.
Bsp. 1: Herr X hatte die Uhr von seinem Großvater geschenkt bekommen. Er ist Eigentümer der Uhr, Besitzer und übt die tatsächliche Sachherrschaft aus.
Bsp. 2: Der Großvater hat die Uhr Herrn X zur Nutzung übergeben, jedoch noch nicht geschenkt. Der Großvater ist Eigentümer, Herr X ist Besitzer und übt die tatsächliche Sachherrschaft aus.
Bsp. 3: Der Großvater hat die Uhr Herrn X zur Nutzung übergebe, jedoch nicht geschenkt. Herr X übergibt die Uhr seinem Sohn, damit er sie zur Reparatur für ihn bringt.
Der Großvater ist Eigentümer, Herr X ist Besitzer und solange der Sohn die Uhr bis zum Uhrmacher bei sich trägt, übt der Sohn die tatsächliche Sachherrschaft über die Uhr aus.