So ist es im Geschäftsverkehr häufig der Fall, dass Vertragspartner die Eigentumsübertragung an einer beweglichen Sache vertraglich an das Eintreffen eines bestimmten Ereignisses knüpfen.
Bsp.: Kaufvertrag (Kausalgeschäft) X verkauft Y einen Schrank. Y zahlt zur Abgeltung des vereinbarten Kaufpreises eine monatliche Rate an X. Abstraktes Geschäft: Das Eigentum an dem Schrank geht erst nach vollständiger Ratenzahlung an Y über. (In der Zeit der Ratenzahlung kann Y den Schrank zwar als Besitzer benutzen, er ist jedoch nicht Eigentümer)
Solche Vereinbarungen werden getroffen, um den Anspruch des Verkäufers zu sichern. Trifft das vereinbarte Ereignis nicht ein, so bleibt der Verkäufer Eigentümer an der Sache.
Bsp.: Y ist nicht mehr imstande, die vereinbarte Ratenzahlung fortzuführen. X kann die Herausgabe des Schrankes verlangen, da er noch Eigentümer der Sache ist.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Eigentumsvorbehalt noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Urlaubskredit ist:
Der Urlaubskredit ist die Möglichkeit eines Ratenkredites, die durch Kreditinstitute geschaffen
wurde. Der Kreditnehmer nimmt den Kredit, um einen geplanten Urlaub zu finanzieren und zahlt
diesen Kredit durch monatliche Raten zurück. Der Urlaubskredit wird oft dann in Anspruch
genommen, wenn ein Urlaub bereits geplant war und durch eine unvorhergesehene finanzielle
Belastung nicht vollständig bezahlt werden kann.
Kreditauskunft ist:
Eine Kreditauskunft wird von einem Gläubiger eingeholt bevor er einen Kredit an einen Schuldner vergibt, um Kenntnis über dessen Kreditwürdigkeit zu erlangen. Die Auskunft gibt der Schuldner selbst (Selbstauskunft) oder eine unabhängigen Institution, wie zum Beispiel der Schufa oder Creditreform.