In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Desinvestition .
Desinvestition ist:
Desinvestition ist das Gegenteil von Investition. Ein Unternehmen setzt Sach- oder Finanzwerte frei, zum Beispiel durch den Verkauf von Maschinen oder Anlagen, damit diese als liquide Mittel zur Verfügung stehen.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Desinvestition noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Taschenpfändung ist:
Im Rahmen einer Zwangsvollstreckung / Pfändung kann der Gerichtsvollzieher auch Gegenstände pfänden, die der Schuldner in seinen Taschen oder am Körper trägt, wie zum Beispiel die Brieftasche oder eine wertvolle Uhr.
Verfügungsgeschäft ist:
Ein Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, durch das ein bestehendes Recht verändert wird, z.Bsp. übertragen, veräußert oder belastet. Nicht eine Sache oder eine Forderung an einer Sache wird verändert, sondern das Recht daran. Als Verfügungsgeschäft wird zum Beispiel die Abtretung einer Forderung bezeichnet.