In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Darlehen .
Darlehen ist:
Form eines Kredits. Dem Darlehensnehmer werden Geld oder Sachen überlassen, die er bei Fälligkeit nach einer im Darlehensvertrag festgelegten Zeit an den Darlehensgeber in gleicher Höhe / gleiche Ware zuzüglich des im Vertrag vereinbarten Zinses zurückzugeben hat.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Darlehen noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Werklohn ist:
Der Werklohn ist das Entgelt, das ein Unternehmer von seinem Auftraggeber für die Herstellung eines Werkes erhält.
Eigentum ist:
Der Eigentümer einer Sache diejenige Person ist, der die Sache rechtlich zugeordnet wird (der die Sache rechtlich gehört). Übt der Eigentümer der Sache auch die tatsächliche Sachherrschaft über die Sache aus, so ist der Eigentümer gleichzeitig auch Besitzer der Sache. Übergibt der Eigentümer die Sache in die Gewalt einer anderen Person, so ist diese andere Person Besitzer der Sache. Das Eigentum verändert sich aber nicht.
Beispiel 1: Herr C kauft ein Haus mit Grundstück. Nach Bezahlung des Kaufpreises wird Herr C in das Grundbuch eingetragen. Herr C ist Eigentümer. Herr C zieht in das Haus und nutzt das Grundstück. Haus und Grundstück befinden sich in tatsächlicher Sachherrschaft von Herrn C. Herr C ist Eigentümer und Besitzer von Haus und Grundstück.
Beispiel 2: Herr C zieht in eine andere Stadt um. Er vermietet Haus und Grundstück an Herrn D. Herr D zieht in das Haus ein und nutzt das Grundstück. Herr D ist nun Besitzer an Haus und Grundstück. Herr C aber bleibt weiter Eigentümer.
Siehe auch Begriffe: Besitz, mittelbarer Besitz, unmittelbarer Besitz, unberechtigter Besitzer.