In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Courtage .
Courtage ist:
Als Courtage wird die Gebühr den Makler bezeichnet, der einen Kredit vermittelt. Die Vermittlungsgebühr wird fällig, wenn der Vertrag zustande kommt und ist in der monatlichen Kreditrate enthalten.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Courtage noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Gerichtsvollzieher ist:
Gerichtsvollzieher ist, als ausführendes Organ einer Zwangsvollstreckung, ein Beamter der Justiz. Hauptsächlich ist es Aufgabe des Gerichtsvollziehers Geldforderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner durch Aufsuchen und Verlangen der Forderung durchzusetzen. Ist der Schuldner dem Gerichtgsvollzieher gegenüber nicht zur Leistung der Forderung in der Lage, so kann der Gerichtsvollzieher bewegliche Vermögensgegenstände des Schuldners beschlagnahmen (pfänden). Dabei ist allerdings das so genannte Kahlpfändungsverbot zu beachten.
Forderungsanmeldung ist:
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird für die Verwaltung des Vermögens eines Schuldners ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Gläuber können ihre Ansprüche nun ausschließlich bei dem Insolvenzverwalter geltend machen. Diese Geltendmachung wird als sog. Forderungsanmeldung bezeichnet. Der Gläubiger muss seine Ansprüche in einer Forderungsaufstellung darlegen, beziffern und mit Belegen, Verträgen oder anderen beweiskräftigen Urkunden nachweisen.