Begriffe aus dem Pfandgewerbe - Was ist
Pfandkredit
?
Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Bürge .
Bürge ist:
Person, die einen Vertrag mit dem Gläubiger eines Schuldners eingeht, der die Haftung für die Verpflichtung des Schuldners beinhaltet, wenn dieser nicht zur Erfüllung der Schuld in der Lage ist.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Bürge noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Eigentumsvorbehalt ist:
Nach dem Abstraktionsprinzip, welches im deutschen Recht fest verankert ist, sind Kausalgeschäft und abstraktes Geschäft von einander unabhängig.
So ist es im Geschäftsverkehr häufig der Fall, dass Vertragspartner die Eigentumsübertragung an einer beweglichen Sache vertraglich an das Eintreffen eines bestimmten Ereignisses knüpfen.
Bsp.: Kaufvertrag (Kausalgeschäft) X verkauft Y einen Schrank. Y zahlt zur Abgeltung des vereinbarten Kaufpreises eine monatliche Rate an X. Abstraktes Geschäft: Das Eigentum an dem Schrank geht erst nach vollständiger Ratenzahlung an Y über. (In der Zeit der Ratenzahlung kann Y den Schrank zwar als Besitzer benutzen, er ist jedoch nicht Eigentümer)
Solche Vereinbarungen werden getroffen, um den Anspruch des Verkäufers zu sichern. Trifft das vereinbarte Ereignis nicht ein, so bleibt der Verkäufer Eigentümer an der Sache.
Bsp.: Y ist nicht mehr imstande, die vereinbarte Ratenzahlung fortzuführen. X kann die Herausgabe des Schrankes verlangen, da er noch Eigentümer der Sache ist.
Fremdwährungskredit ist:
Ein Fremdwährungskredit ist ein Kredit in Fremdwährung. Hier kann jede gängige Währung angesprochen werden. Der Fremdwährungskredit wird auch als Callkredit bezeichnet und in den meisten Fällen von Firmenkunden genutzt. Wichtig ist ein umfangreiches Wissen über die Zusammenhänge der Finanzwirtschaft. (siehe auch Definition von Callkredit)