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Pfandleihhaus Glossar
In unserem Pfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Bürge .
Bürge ist:
Person, die einen Vertrag mit dem Gläubiger eines Schuldners eingeht, der die Haftung für die Verpflichtung des Schuldners beinhaltet, wenn dieser nicht zur Erfüllung der Schuld in der Lage ist.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Bürge noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Kreditauskunft ist:
Eine Kreditauskunft wird von einem Gläubiger eingeholt bevor er einen Kredit an einen Schuldner vergibt, um Kenntnis über dessen Kreditwürdigkeit zu erlangen. Die Auskunft gibt der Schuldner selbst (Selbstauskunft) oder eine unabhängigen Institution, wie zum Beispiel der Schufa oder Creditreform.
Mahnbescheid ist:
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellt der Gläubiger um gegen einen Schuldner das Mahnverfahren zu eröffnen. Gegen den Mahnbescheid kann der Schuldner innerhalb von 14 Tagen Widerspruch erheben. Siehe hierzu auch Mahnverfahren.
Ein Service vom Pfandhaus Vogel
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KFZ Pfandleihhaus Vogel
Hermann-Löns-Straße 13
09114 Chemnitz / Sachsen
Tel.: +49 (0) 371 / 7006430
Fax. +49 (0) 371 / 7006432
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