Begriffe aus dem Pfandgewerbe - Was ist
Pfandsiegel
?
Pfandleihhaus Glossar
In unserem Autopfandhaus Glossar finden Sie einige Fachbegriffe einfach erklärt.
Auch den gesuchten Begriff Abtretung .
Abtretung ist:
Die Abtretung ist ein Vertrag eines Gläubigers einer Forderung mit einem Vertragspartner, in dem der Gläuber die Forderung auf den Vertragspartner überträgt. Dieser Vertrag wird als Verfügungsgeschäft bezeichnet. Der Schuldner muss von der Abtretung im Vorfeld nicht in Kenntnis gesetzt werden. Der bisherige Gläubiger wird nach Abtretung als Zedent bezeichnet, der Vertragspartner, nach Abtretung neuer Gläubiger, als Zessionar. Der Zessionar kann nach Abtretung die Forderung verlangen bzw. vollstrecken, der Zedent nicht mehr. Die Abtretung wird auch als Zession bezeichnet.
Hier sehen Sie zusätzlich zum Fachbegriff Abtretung noch zwei weitere zufällig ausgesuchte Fachbegriffe aus dem Pfandgewerbe und Finanzgewerbe.
Abtretung ist:
Die Abtretung ist ein Vertrag eines Gläubigers einer Forderung mit einem Vertragspartner, in dem der Gläuber die Forderung auf den Vertragspartner überträgt. Dieser Vertrag wird als Verfügungsgeschäft bezeichnet. Der Schuldner muss von der Abtretung im Vorfeld nicht in Kenntnis gesetzt werden. Der bisherige Gläubiger wird nach Abtretung als Zedent bezeichnet, der Vertragspartner, nach Abtretung neuer Gläubiger, als Zessionar. Der Zessionar kann nach Abtretung die Forderung verlangen bzw. vollstrecken, der Zedent nicht mehr. Die Abtretung wird auch als Zession bezeichnet.
Gerichtsvollzieher ist:
Gerichtsvollzieher ist, als ausführendes Organ einer Zwangsvollstreckung, ein Beamter der Justiz. Hauptsächlich ist es Aufgabe des Gerichtsvollziehers Geldforderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner durch Aufsuchen und Verlangen der Forderung durchzusetzen. Ist der Schuldner dem Gerichtgsvollzieher gegenüber nicht zur Leistung der Forderung in der Lage, so kann der Gerichtsvollzieher bewegliche Vermögensgegenstände des Schuldners beschlagnahmen (pfänden). Dabei ist allerdings das so genannte Kahlpfändungsverbot zu beachten.